Rechtsprechung
OLG Naumburg, 19.12.2005 - 8 WF 252/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung einer Nachforderungsklage bezogen auf den Zeitpunkt der ersten Verurteilung zum Unterhalt durch den Unterhaltsgläubiger
- Judicialis
ZPO § 93d; ; ZPO § 323; ; ZPO § 644; ; BGB § 1612a; ; BGB § 1613
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93d § 323 § 644; BGB § 1612a § 1613
Nachforderungsklage bei Vorbehalt in der Klagebegründung - Unterscheidung zwischen Ergänzungsklage und Abänderungsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schönebeck - 5 F 304/05
- OLG Naumburg, 19.12.2005 - 8 WF 252/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1046
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.11.2002 - XII ZR 295/00
Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsverpflichteten bei Inanspruchnahme aus …
Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2005 - 8 WF 252/05
Erfolgt kein Vorbehalt, spricht die Vermutung gegen eine Teilklage (BGH FamRZ 2003, 444).In seiner Entscheidung vom 27.11.2002 (BGH FamRZ 2003, 444) führt der BGH ausdrücklich aus: "Im Unterhaltsrecht spricht die Vermutung gegen eine Teilklage.
- BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 19/84
Nachforderung von Vorsorgeunterhalt nur im Wege der Abänderungsklage
Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2005 - 8 WF 252/05
Der Gläubiger kann bezogen auf den Zeitpunkt der ersten Verurteilung zum Unterhalt eine Nachforderungsklage erheben, wenn er sich im Erstverfahren dies - in der Begründung der Klage - vorbehalten hat (BGH NJW 1985, 1701; BGH NJW-RR 1987, 642; BGH FamRZ 1987, 368).Die Klägerin hat in zulässiger Weise Leistungsklage erhoben und sowohl im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes als auch in der Hauptsache Unterhalt in Höhe von 100 % des Regelbetrages (Ost) begehrt und sich eine Ergänzungsklage vorbehalten, sollte sich ergeben, dass höherer Unterhalt geschuldet wird (zur Teilklage vgl. BGH in NJW 1985, 1701; ders. FamRZ 1987, 368).
- BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 12/86
Unterhalt - Abänderungsklage - Mehrforderung - Regelung von Trennungsunterhalt in …
Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2005 - 8 WF 252/05
Der Gläubiger kann bezogen auf den Zeitpunkt der ersten Verurteilung zum Unterhalt eine Nachforderungsklage erheben, wenn er sich im Erstverfahren dies - in der Begründung der Klage - vorbehalten hat (BGH NJW 1985, 1701; BGH NJW-RR 1987, 642; BGH FamRZ 1987, 368).Die Klägerin hat in zulässiger Weise Leistungsklage erhoben und sowohl im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes als auch in der Hauptsache Unterhalt in Höhe von 100 % des Regelbetrages (Ost) begehrt und sich eine Ergänzungsklage vorbehalten, sollte sich ergeben, dass höherer Unterhalt geschuldet wird (zur Teilklage vgl. BGH in NJW 1985, 1701; ders. FamRZ 1987, 368).
- BGH, 03.05.2002 - V ZR 217/01
Rechtsfolgen des Verkaufs eines Grundstücks aus der Bodenreform
Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2005 - 8 WF 252/05
Auch beim Zugewinnausgleich kann eine Teilforderung eingeklagt werden - wenn sie bestimmbar ist und in dieser Höhe auf jeden Fall besteht - und eröffnet die Möglichkeit einer Nachforderungsklage BGH in FamRZ 1994, 3165), die Verjährungsfristen müssen aber auch hier besonders beachtet werden (BGH in NJ 2002, NJ 2002, 595 mit Anmerkung Friederici).
- OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08
Rechtsfolgen eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der …
Ist wie hier kein Vorbehalt erfolgt, so spricht die Vermutung gegen eine Teilklage (vgl. BGH FamRZ 2003, 444; OLG Naumburg FamRZ 2006, 1046).